Erinnerungen einer alten Wienerin

Von Anna Hartmann (geschrieben 1895-1900, die Passage beschreibt Geschäfte in den 1830er Jahren)

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Die Geschäfte mit Nahrungsmittel mussten jedes sein eigenes Haus haben, z. B. Bäcker, Fleischhauer, Fleischselcher und Fragner. Auch Seifensieder und Lederer hatten ihr Haus allein zum Bewohnen. Man konnte sich gar nicht denken, dass so ein Haus ohne gesperrtes Tor sein könnte; meistens ebenerdig ein Verkaufslokal, nebenan ein Zimmer, wo die Familie den Tag über sich aufhielt, dann im Seitentrakt die Bäcker- oder Selcherwerkstätte. Nur Bäcker, Fleischhauer und Seifensieder hatten einen ersten Stock, wo ein Zimmer zum Schlafen und das sogenannte Extrazimmer war, was jetzt Salon heißt, wo aber auch der Wintervorrat an Äpfeln, Seife, Kerzen usw. aufbewahrt wurde.

Mit den Gewerben der Handwerker war es nicht, daß einer es nur anmelden musste. Nein, er ging die Gründe, wo er wohnen möchte, ab, sah nach den Firmentafeln, wie viele schon von seinem Geschäft da wohnen, und wenn er dachte, auch noch leben zu können, so reichte er sein Gesuch beim Grundgericht ein. Dann kam es in die Sitzung. War unter den Gerichtsherren einer, der glaubte, dadurch Schaden zu erleiden, so redete er so lange, bis der Bittsteller abgewiesen war.

Daß auch zu der Zeit schon Korruption, wenn auch nur im Kleinen, war, weiß ich nur daraus: Ich war die Gespielin von den Kindern des Grundrichters. Da ist einer um ein Spenglergeschäft eingekommen. Des Richters Mäderl hat tags zuvor eine Badewanne für die Puppe, der Bub einen blechernen Schöpfbrunnen und die Frau eine Kaffeemaschine (damals noch eine ganz unerhörte Neuigkeit) erhalten. Ein andernmal, als ein Kaufmann aufmachen wollte, wurden Kaffee zur Probe und den Kindern Süßigkeiten geschickt. Also, alles schon dagewesen.

Auch gab es sogenannte inliegende Gewerbe. Das waren Bäcker, Fleischer, Wirte und Fragner. Die früheren Besitzer hatten zur Kriegszeit das Geld ohne Zinsen vorgestreckt, und so kaufte es einer vom anderen als inliegendes Geschäft. Es variierte von 1000 bis 3000 fl., und man konnte die Auszahlung verlangen. Freilich sank dann das Geschäft zu einem ganz gewöhnlichen Befugten herab. Unser Geschäft (heute 5. Bezirk, Schönbrunnerstraße 80) war mit 1500 fl. inliegend, und meine Leute waren stolz darauf. Der es aber vom Vater kaufte, ließ sich auszahlen, was meinen Vater kränkte.

Kaufmann durfte zu dieser Zeit nur derjenige werden, welcher 10000 fl. eigenes Vermögen ausweisen konnte. Er musste es aber genau ausweisen, damit er es nicht ausgeliehen hatte, Daher kam es, daß damals die Fragner und Greißler mehr der gebildeten Klasse angehörten, denn 10000 fl. konnte ein Handlungskommis doch nicht ersparen, aber ein paar tausend hatte er doch. Bis er so bei 36 Jahren war, fand er dann eine Braut mit einigem Geld, so kauften sie meistens ein Fragner- oder Greißlergeschäft und Haus, um selbständig zu sein, da man ja verheiratete Kommis nicht genommen hätte.

Bei vielen Geschäften war die Hälfte der Ladentür eine Mauer mit einem Schiebefenster. Zum Beispiel beim Seifensieder, wo man, wenn nicht wenigstens 5 Pfund gekauft wurden, nur anläutete und dann beim aufgeschobenen Fenster bedient wurde.

Beim Selcher war in dieser Mauer eine Art flacher Kessel mit Holzkohlenheizung. Da wurden jeden Abend alle Gattungen, mitunter auch Koteletts, gebraten. Die Frau Selcherin stand dabei und blies einmal mittels Blasebalg das Feuer an, dann gab sie wieder den Außenstehenden ein paar Würstel ins Heferl oder gab denen, die im Laden am langen Tisch auf Bänken saßen, eine Wurst auf den Teller. Da es Brauch war, überall ein paar Löffel Fett draufzugeben, so geschah es im Eifer, daß sie sich oft antropfte, und da man damals noch nicht Selcher, sondern „Bratlbrater“ sagte, so sagte man auch, wenn eine ihr Kleid oder ihre Schürze voll Flecken hatte, „die schaut immer aus wie eine Bratlbraterin.“

Die Fleischhauer mussten auch ihr eigenes Haus haben, denn das Schlachthaus wurde erst 1848 zu bauen begonnen. Also bis dahin hatte jeder Fleischhauer Stallungen und einen Raum, den man die „Schlagbrücke“ nannte, wo das Vieh geschlachtet wurde. Es war in einem solchen Hause unmöglich, Parteien zu haben.

Die Greißler teilten sich in zwei Gruppen, die einen waren bürgerliche Fragner. Die hatten Heu, Stroh, Hafer und alle Futterarten und Hülsenfrüchte; dann Holzkohlen, weiches und hartes Holz, alle Gattungen Seilerwaren und Peitschen; dann Holzgeräte wie Rechen, Schneeschaufeln, Hammer, Hacken, Spaten und Besenstiele und alle Gattungen Reisigbesen; dabei noch Mehl, Fettwaren, Eier, Kerzen und Seife. Von diesen haben sich später die Fruchthändler und Holz- und Kohlehändler, welche es damals noch nicht gab, weggeteilt. Solch ein Fragner brauchte wegen der großen Vorräte von Holz, Kohlen und Heu sein eigenes Haus. Die anderen, welche befugte Viktualienhändler waren, durften außer Mehl, Fett, Eiern, Kerzen und Seife, von den früher aufgezählten Artikeln nichts führen. Dafür aber hatten sie Gebäck, Obst und Würste. Der bürgerliche Fragner, dessen Geschäft meist inliegend war, fühlte sich aber viel mehr als diese Leute, und wenn sich einmal eine Kundschaft verirrte und eine Wurst oder Obst verlangte, so hieß es ganz stolz: „Da müssen Sie zum Viktualienhändler gehen. Hier ist keiner.“

Über Karin Koller

Biochemist, Writer, Painter, Mum of Three
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